Pädagogische unterstützende Angebote als Maßnahme des Kinder und Jugendschutzes
1. Einrichtungen der Begleitenden Kindererziehung:
- Kindergrippe für Säuglinge berufstätiger Mutter,
- Krabbelstube für Kleinkinder,
- Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige vor Eintritt in die Schule,
- Kindertagesstätte mit ganztägiger Betreuung und Mittagsmahlzeit,
- Hort für Schulkinder (einschließlich Schulaufgabenbetreuung),
- Spielstube als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit während des Einkaufs, Arztbesuches usw.
2. Einrichtungen der Jugendarbeit
- Haus und Offene Tür/Jugendzentrum,
- Bildungsstätten und Jugendherbergen,
- Erholungsheime,
- Nachbarschaftshäuser,
- Büchereien,
- Zeltplätze,
- Jugendvolkshochschulen und Theaterring,
- internationalen Jugendbegegnungen;
- Spiel- und Fußballplätze.
3. Erzieherische Einrichtungen für gefährdete Minderjährige
- Freiwillige Erziehungshilfe/Fürsorgeerziehung im Heim, in fremden Familien oder Klein- Wohngruppen,
- Jugendschutzstellen zur vorübergehenden Aufnahme von Trebern;
- sozialpädagogisch betreute Jugendwohngruppen.
4. Einrichtungen der erziehungsbegleitenden Beratung
- Kinder-, Jugend-, Eltern-/Erziehungs-Beratungsstellen,
- Kindersorgen-Telefon,
- aber auch Sozialarbeiter auf der Straße im sogenannten Streetworking.
5. Einrichtungen der Elternbildung
- Familienbildungsstätten,
- Elternbriefe,
- Mütterschulen,
- Kurse in Kindergärten, Schulen, Kirchengemeinden, Bildungswerke und Volkhochschulen.