Pädagogische unterstützende Angebote als Maßnahme des Kinder und Jugendschutzes

1. Einrichtungen der Begleitenden Kindererziehung:

  • Kindergrippe für Säuglinge berufstätiger Mutter,
  • Krabbelstube für Kleinkinder,
  • Kindergarten für Drei- bis Sechsjährige vor Eintritt in die Schule,
  • Kindertagesstätte mit ganztägiger Betreuung und Mittagsmahlzeit,
  • Hort für Schulkinder (einschließlich Schulaufgabenbetreuung),
  • Spielstube als vorübergehende Aufenthaltsmöglichkeit während des Einkaufs, Arztbesuches usw.

2. Einrichtungen der Jugendarbeit

  • Haus und Offene Tür/Jugendzentrum,
  • Bildungsstätten und Jugendherbergen,
  • Erholungsheime,
  • Nachbarschaftshäuser,
  • Büchereien,
  • Zeltplätze,
  • Jugendvolkshochschulen und Theaterring,
  • internationalen Jugendbegegnungen;
  • Spiel- und Fußballplätze.

3. Erzieherische Einrichtungen für gefährdete Minderjährige

  • Freiwillige Erziehungshilfe/Fürsorgeerziehung im Heim, in fremden Familien oder Klein- Wohngruppen,
  • Jugendschutzstellen zur vorübergehenden Aufnahme von Trebern;
  • sozialpädagogisch betreute Jugendwohngruppen.

4. Einrichtungen der erziehungsbegleitenden Beratung

  • Kinder-, Jugend-, Eltern-/Erziehungs-Beratungsstellen,
  • Kindersorgen-Telefon,
  • aber auch Sozialarbeiter auf der Straße im sogenannten Streetworking.

5. Einrichtungen der Elternbildung

  • Familienbildungsstätten,
  • Elternbriefe,
  • Mütterschulen,
  • Kurse in Kindergärten, Schulen, Kirchengemeinden, Bildungswerke und Volkhochschulen.