Der Jugendschutz hat die Aufgabe

  • aktuelle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen öffentlich zu machen
  • durch vorbeugende Aktivitäten den Gefährdungen entgegen zu wirken und sie zu beseitigen
  • die gesetzlichen Schutzvorschriften im Interesse von Kindern und Jugendlichen durchzusetzen und kontrollieren
  • die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu vertreten
  • Information und Beratung von Eltern und anderen Erziehenden über die Möglichkeiten zur Förderung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie spezielle Angebote für die jungen Menschen
  • die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren

Jugendschutz ist Teil des gesamterzieherischen Bemühens, deshalb versucht der Jugendschutz kinder- und jugendgerechtes Erziehen und Betreuen zu stärken. Durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen müssen Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher dazu in die Lage versetzt werden, junge Menschen zu befähigen, Gefährdungen selbst zu erkennen und sich angemessen zu verhalten.
Der Jugendschutz hat keine direkte Erziehungsaufgabe bei Kindern und Jugendlichen, sondern hilft mit, Erziehung und Betreuung zu ermöglichen.


Hinweis: Bei akuter Gefährdung von Jugendlichen aufgrund der Wohnsituation oder von Problemen, die nicht mehr im Familienverband zu bewältigen sind, kann auch ein Schritt in betreutes Wohnen angeraten sein. Für eine diesbezügliche Beratung werden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, über das nach dem KJHG jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügen muss.