Jugendschutz ist Teil des gesamterzieherischen Bemühens, deshalb versucht der Jugendschutz kinder- und jugendgerechtes Erziehen und Betreuen zu stärken. Durch anregende, stärkende und korrigierende Hilfen müssen Eltern, Lehrerinnen, Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher dazu in die Lage versetzt werden, junge Menschen zu befähigen, Gefährdungen selbst zu erkennen und sich angemessen zu verhalten.
Der Jugendschutz hat keine direkte Erziehungsaufgabe bei Kindern und Jugendlichen, sondern hilft mit, Erziehung und Betreuung zu ermöglichen.
Hinweis: Bei akuter Gefährdung von Jugendlichen aufgrund der Wohnsituation oder von Problemen, die nicht mehr im Familienverband zu bewältigen sind, kann auch ein Schritt in betreutes Wohnen angeraten sein. Für eine diesbezügliche Beratung werden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt, über das nach dem KJHG jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt verfügen muss.